Übernachtungssteuer in Stuttgart seit dem 01.07.2026

FAQ – Übernachtungssteuer (Bettensteuer) in Stuttgart

Was ist die Übernachtungssteuer?

Die Übernachtungssteuer ist eine kommunale Abgabe der Stadt Stuttgart. Sie wird seit dem 1. Juli 2026 für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben.

Wer muss die Übernachtungssteuer bezahlen?

Die Übernachtungssteuer wird von der Stadt Stuttgart erhoben. Der Hotelbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, sie vom Gast einzuziehen und an die Stadt Stuttgart abzuführen.

3,21 Euro pro Person und Nacht.

Die Abgabe gilt für alle Übernachtungen in Hotels und bei privaten Anbietern. Sowohl für private als auch für berufliche/geschäftliche Übernachtungen

Ausnahmen: Minderjährige und Schülergruppen sind von der Steuer befreit. (Nachweis oder Ausweiskopie)

Abrechnung: Die Steuer wird direkt im Hotel oder bei der Buchung über Portale fällig.

Was Sie für Ihre Reisekostenabrechnung wissen müssen:
Da die Übernachtungssteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, können Sie diese in der Regel als Teil Ihrer Hotelkosten bei Ihrem Arbeitgeber einreichen oder steuerlich geltend machen

Warum wird auf die Übernachtungssteuer zusätzlich 7 % Umsatzsteuer berechnet?

Nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht gilt die Übernachtungssteuer als Bestandteil des Entgelts für die Beherbergungsleistung. Deshalb wird auf den Gesamtbetrag aus Zimmerpreis und Übernachtungssteuer der gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuersatz von 7 % berechnet.

Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Steuer der Stadt oder des Hotels, sondern um eine gesetzliche Vorgabe des Umsatzsteuerrechts.

Erhält das Hotel die Übernachtungssteuer?

Nein. Die Übernachtungssteuer wird vollständig an die Stadt Stuttgart abgeführt. Die darauf berechnete Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt.

Ist die Übernachtungssteuer auf meiner Rechnung separat ausgewiesen?

Ja. Die Übernachtungssteuer wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen, damit sie transparent nachvollziehbar ist.

Gibt es Ausnahmen von der Übernachtungssteuer?

Ja. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann eine Befreiung oder Ermäßigung gelten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich nach der Satzung der Stadt Stuttgart.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ausführliche Informationen zur Übernachtungssteuer finden Sie auf der Website der Stadt Stuttgart 

https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/steuern-und-abgaben/uebernachtungssteuer

oder Sie sprechen uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei Fragen jederzeit weiter.

Stuttgart Tourist

Stuttgart, die Hauptstadt Baden-Württembergs, liegt malerisch in einem Talkessel, umgeben von Hügeln und Weinbergen.

Neben der Industrie überzeugt Stuttgart durch ein vielfältiges kulturelles Angebot:

Von renommierten Museen und Theatern bis hin zu traditionellen Festen wie dem Cannstatter Volksfest.

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